Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen deutschland-jobs24.de, Sebastian A. Skok, nachfolgend deutschland-jobs24.de genannt und seinen Vertragspartnern. Die geschlossenen Verträge basieren auf unserer Preisliste, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Internet unter www.deutschland-jobs24.de veröffentlicht ist. Preise für dort nicht aufgeführte Dienstleistungen unterliegen der individuellen Absprache zwischen deutschland-jobs24.de und dem Vertragspartner.
(2) Für die geschlossenen Verträge gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Ziel und Zweck der Jobbörse ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, Stellenangebote auf der Internetseite www.deutschland-jobs24.de zu veröffentlichen. Die Betreiber von deutschland-jobs24 stellen lediglich die Möglichkeit zur Schaltung von Stellenanzeigen bereit. Wir übernehmen dabei selbst keinerlei vermittelnde Tätigkeit.

Der Kontakt zwischen dem Bewerber und den Unternehmen erfolgt ausschließlich über die von dem Unternehmen angegebenen Kontaktdaten und „jetzt bewerben“ Button. Personaldienstleister, private Arbeitsvermittler oder sonstige personelle Dienstleistungsunternehmen sind nicht erwünscht.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen deutschland-jobs24 und dem Vertragspartner kommt zustande, wenn deutschland-jobs24 den Auftrag schriftlich oder durch E-Mail bestätigt und wenn deutschland-jobs24 die mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift versehene Annahmeerklärung des Vertragsangebotes des Kunden erhält.

§ 4 Pflichten von deutschland-jobs24

(1) Wir sind gegenüber unseren Vertragspartnern verpflichtet, während der Vertragslaufzeit, die vertraglich bestimmte Anzahl von Stellenanzeigen auf unseren Internetseiten darzustellen oder, soweit beauftragt, Inhalte des jeweiligen Auftraggebers selbst auf unseren Internetseiten darzustellen.
(2) Stellen wir Inhalte unserer Auftraggeber selbst auf unseren Internetseiten dar, so sind wir auf schriftliche Anforderung bereit, Änderungen an der durch uns dargestellten Stellenanzeige des Auftraggebers während des Darstellungszeitraums vorzunehmen, sofern dies sowohl technisch als auch inhaltlich möglich und zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Anzeige dergestalt berühren, dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.

§ 5 Linking / Framing

(1) Der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten dargestellten Stellenanzeigen durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden.
Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen und Zumutbaren die nicht autorisierte Darstellung von Stellenanzeigen des jeweiligen Auftraggebers durch Dritte zu unterbinden. Hierzu erteilt der Auftraggeber gegenüber uns bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Kopieren, Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen uns herleiten, es sei denn, wir hätten das Verhalten des Dritten zu vertreten.

§ 6 Gewährleistung

(1) Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe der Stellenanzeige. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freie Software zu erstellen.
(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei einem Internet-Zugangs-Provider oder bei einem Online-Dienst oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Inhalte, die auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste zwischengespeichert.
(3) Wird in den in Abs. 2 bezeichneten und von uns zu vertretenden Fällen die Stellenanzeige über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht dargestellt, hat der Auftraggeber zunächst einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls. Eine mangelhafte Wiedergabe liegt jedoch dann nicht vor, wenn die Darstellung der Stellenanzeige nur unerhebliche Fehler aufweist
(4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde.
(5) Wir stellen dem Vertragspartner lediglich die Möglichkeit der Kontaktierung mit Stellensuchenden zur Verfügung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in den Stellengesuchen von den Bewerbern angegebenen Daten. Insbesondere auch nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt.
(6) Wir gewährleisten nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Verfügbarkeit der Daten in den Stellengesuchen. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, fehlerfreie Software zu erstellen. Dem Vertragspartner ist außerdem bekannt, dass die gewünschten Daten möglicherweise nicht immer bzw. ggf. überhaupt nicht verfügbar sind. § 6 Abs. 2 gilt entsprechend.
(7) § 6 Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Leistungen nach § 2 Abs. 2 dieser AGB.

§ 7 Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit seiner in den Stellenanzeigen gemachten Angaben und ist berechtigt, zu jeder Anzeige ein Foto oder ein Logo beizufügen. Er verpflichtet sich, mit den Inhalten der Anzeige nicht gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten zu verstoßen.

(2) Lässt der Auftraggeber seine Stellenanzeige durch Dritte erstellen, ist er verantwortlich für die vollständige Anlieferung geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat bis spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Für Verzögerungen, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers haben, sind wir nicht haftbar.
(3) Wenn bei gebuchter Flatrate keine zu besetzende Stelle beim Auftraggeber vorhanden ist, bleibt der Auftraggeber als Netzwerkpartner bis Ende der Vertragslaufzeit online mit dem Satz: Momentan keine zu besetzende Stelle, freuen uns aber jederzeit über eine Initiativbewerbung. Und oder bis neue Stellen zu besetzten sind und neue Stellenbeschreibungen auf der Homepage veröffentlicht werden können.
(4) Der Vertragspartner hat die dargestellte Stellenanzeige unverzüglich nach der ersten Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Veröffentlichung der Anzeige. Unterlässt der Vertragspartner die Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

§ 8 Rechte von deutschland-jobs24

(1) Wir haben das Recht, Stellenanzeigen oder sonstige Anzeigen wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nicht zu veröffentlichen oder von unseren Internetseiten zu entfernen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Darstellung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
(2) Wir sind auch berechtigt, Stellenanzeigen und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus unseren Internetseiten zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
(3) Informationen der Auftraggeber werden von deutschland-jobs24 in Form von: Infos / Fotos / Logo / Schriftzug / Texten / Stellenbeschreibung in unser Stellenausschreibungsformat ( Layout) eingepflegt und betreut.
Ein Firmenbezogenes Layout kann nur als PDF mit aufgenommen werden und als Anhang veröffentlicht werden.
(4) Soweit deutschland-jobs24 im Zusammenhang mit der Bestellung des Auftraggebers dessen Emailadresse erhalten hat, sind wir berechtigt, dem Auftraggeber auch nach Ablauf des Vertrags Informationen, Fragebögen und weitere kommerzielle Kommunikation zu der bestellten oder zu ähnlichen Leistungen von uns per Email zu übermitteln. Der Auftraggeber kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per Email gegenüber deutschland-jobs24 mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

§ 9 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Der Auftraggeber zahlt an uns vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung für die jeweilige Leistung nach § 2 AGB eine Vergütung, die sich aus der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste ergibt.
(2) Die Rechnung wird von uns nach Auftragserteilung erstellt und dem Vertragspartner übermittelt. Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge sofort nach Erhalt der Rechnung.
(3) Storniert der Auftraggeber eine kostenpflichtige Stellenanzeige, die bereits in Bearbeitung ist und noch nicht online steht, berechnen wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 50,- Euro je Anzeige.
(4) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Auftragserteilung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 10 Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Danach wird die Anzeige automatisch gelöscht, wenn keine vorherige Verlängerung des Auftrags erfolgt. Eine vorzeitige Beendigung des Auftragsverhältnisses ist möglich, wenn deutschland-jobs24 einen mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift versehenen Löschungsauftrag vom Auftraggeber erhält. Im Fall der Kündigung findet keine, auch keine anteilige Erstattung des Anzeigenpreises statt. Der Auftraggeber räumt uns darüber hinaus das Recht ein, zum Zwecke der Bewerbung der Stellenbörsen (hierunter fallen alle Stellenbörsen von deutschland-jobs24) unter dem Punkt Referenzen die Information zu veröffentlichen, dass der jeweilige Auftraggeber über deutschland-jobs24 Personal sucht bzw. gesucht hat. Der Auftraggeber räumt uns insoweit das Recht ein, die Firmenbezeichnung des Auftraggebers und/oder dessen Unternehmenskennzeichen (logo-Schriftzug) zu veröffentlichen.
(2) Wir sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder Insolvenz anmeldet.

§ 11 Verantwortlichkeit für die Inhalte der Anzeigen

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der auf unseren Internetseiten durch den Auftraggeber dargestellten Anzeigen sowie der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Schaden zu ersetzen, welcher uns in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages entstanden ist und/oder entstehen wird, es sei denn, der Auftraggeber hat diesen Schaden nicht zu vertreten.

§ 12 Markenrechte

(1) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird uns hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle erforderlichen Nachforschungen durchgeführt hat, um festzustellen, dass Verletzungen der Markenrechte dritter Personen durch den Anzeigeninhalt nicht entstehen können.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die infolge einer markenrechtlichen Verletzung aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.

§ 13 Urheberrechte

(1) Wir weisen darauf hin, dass trotz der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber diesem keine Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten an den Stellenanzeigen übertragen werden, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.
(2) Sofern die von uns dargestellte Stellenanzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. durch vom Auftraggeber beauftrage Dritte erstellt wurde, räumt uns der Auftraggeber hiermit für die Dauer des Vertragsverhältnisses das räumlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Stellenanzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige stehen, einschließlich dem Recht der Veränderung. Sofern die von uns dargestellte Stellenanzeige von einem vom Auftraggeber beauftragten Dritten erstellt wurde, sichert der Auftraggeber zu, dass er sich von dem Dritten für die Dauer dieser Vertragsbeziehung das räumlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Veränderung hat übertragen lassen.
(3) Aufgrund des uns eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechts sind wir insbesondere auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das ausschließliche Nutzungsrecht durch Dritte im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 14 Beginn der Darstellung

(1) Der Beginn der Darstellung der Stellenanzeige und der sonstigen Anzeigen sowie die Kontaktierungsmöglichkeit mit den Bewerbern erfolgt zu dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so bestimmen wir den Zeitpunkt der Darstellung nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB).

§ 15 Haftung

(1) deutschland-jobs24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und / oder Schäden geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von deutschland-jobs24) beruhen. Soweit deutschland-jobs24 grob fahrlässig gehandelt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) deutschlnd-jobs24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie grob fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall (mit Ausnahme von § 16 Ziffer 4) die Schadensersatzhaftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit und bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Vertragspartner nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
(4) job24 haftet außerdem unbeschränkt nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
(5) Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Das Recht zur Nacherfüllung und die weiteren Gewährleistungsrechte (insbesondere auf Minderung / Rücktritt vom Vertrag) bestimmen sich vorrangig nach den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere nach § 6 und § 16), ergänzend nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 16 Aufbewahrung von Anzeigen

(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

§ 17 Geheimhaltung

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit und solange diese Informationen
a) nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder
b) dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder
c) dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.
Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.
(2) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

§ 18 Datenschutz

Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nicht.

§ 19 Sonstiges

(1) Erfüllungsort ist Müssingen.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Müssingen Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.
(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Vertragspartner verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Absicht nach am nächsten kommt.